Zuständigkeiten

 Bezirksregierung Düsseldorf, Dez. 26 - Luftverkehr-

Der Verkehrslandeplatz ist von 8 Uhr morgens bis Sonnenuntergang plus 30 Minuten, jedoch nicht später als 20:30 Uhr geöffnet.
Während dieser Zeiten ist Flugbetrieb zulässig. Es gelten Flugbetriebsbeschränkungen gemäß Landeplatzlärmschutzverordnung.

Der Lärmschutzbeirat oder die Ordnungsämter der Städte sind nicht für den Flugbetrieb zuständig.

Fliegergruppe der Bundespolizei

Einsätze der Bundespolizei (Hubschrauberstaffel) können jederzeit, also auch nachts erforderlich werden.
Flüge, die für die Nachtflugausbildung unerlässlich sind, werden in der lokalen Presse angekündigt.
Diese Flüge enden in aller Regel vor 22 Uhr und finden planmäßig in der dunklen Jahreszeit statt.